Kunst- und Sportflug


Etwa 55.000 Flugbewegungen (Jahr 2022) produzieren nicht nur krankmachenden Lärm, sondern auch tausende Tonnen CO2 und gesundheitsschädliche Abgase. Die Füge werden fast ausschließlich von Hobby- und Gewerbetreibenden durchgeführt. Permanente Platzrundenflüge, Kunstflüge, Tiefflüge über Wohnbebauung, Oldtimer- und touristische Hubschrauberflüge beeinträchtigen die Lebensqualität tausender Menschen. Eine lokale Flugüberwachung und eine unabhängige Beschwerdestelle fehlen!

Während die Hobbypiloten Ihre Freizeit und Freiheit genießen, ziehen sich die Anwohner und Menschen in der Region wegen der Lärmbelästigung in ihre Wohnhäuser zurück. Lärm ist eines der aggressivsten Umweltgifte, das zu massiven gesundheitlichen Schäden führt und durch enorme Subventionierung mit öffentlichen Mitteln noch Jahrzehnte anhalten soll. 

Der Hobbyflugverkehr, der u.a. mit Oldtimerflugzeugen praktiziert wird, ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Nur durch die jahrzehntelange Subventionierung mit öffentlichen Mitteln unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung konnte der Verkehrslandplatz erhalten bleiben. Durch  die Umbenennung zum Forschungsflugplatz  wird sein Bestand auch noch über Jahrzehnte gesichert. So wird es auch noch in Jahrzehnten den motorisierten Freizeitfliegern ermöglicht, ihrem Hobby zu Lasten der Umwelt und der Anwohner nachzugehen.

Der Kreis auf der folgenden Karte markiert den Bereich, in dem der Kunstflug geübt werden darf:

 

Kunstflugbereich für den Flugplatz; Bearbeitung: Bürgerinitiative Merzbrück


Wir fordern: 

  • Abschaffung der Kunstflugbox über der Trinkwasser-Talsperre Wehebach an der Kommunalgrenze Stolberg/Hürtgenwald (siehe Bild) 
  •  Damit Lärmschutz für das Naherholungsgebiet Gressenich mit teilweisen FFH-Status, die nahe Bebauung der Stadtteile Schevenhütte und Mausbach, das AWO-Seniorenheim Süssendell und den Familien- und Jugendbildungshof Auenland
  • Flugverbot der motorisierten, lärmenden Oldtimer-Flugzeuge
  • Keine anhaltenden Platzrundenflüge zu Schulungszwecken für Flugzeuge mit Verbrennungsmotoren
  • Ausschließliche Nutzung der Seilschleppwinde für den Segelflugverkehr
  • Einstellung des klima- und gesundheitsschädlichen Hobbyflugbetriebs und der touristischen Hubschrauberrundflüge an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden

 

 
 
 
E-Mail
Infos